Heizungsgesetz 2024: das musst du wissen

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Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für die Heiztechnik in Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen beschleunigen und die Treibhausgasemissionen senken. Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer? Welche Heizungen sind erlaubt, welche müssen ausgetauscht werden und welche Förderungen gibt es? In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Neubauten: 65 Prozent erneuerbare Energien

Für Neubauten, die in Neubaugebieten errichtet werden, gilt ab 2024 die klare Vorgabe, dass die verwendete Heizung mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das heißt, dass fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas nur noch eine untergeordnete Rolle spielen dürfen. Stattdessen müssen alternative Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz genutzt werden. Diese Heizungen sind nicht nur klimafreundlicher, sondern auch oft effizienter und kostengünstiger im Betrieb.

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Bestandsbauten: Übergangsfristen und Optionen

Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken (also außerhalb von Neubaugebieten) sind die Regelungen etwas flexibler. Hier gilt die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn die Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Diese soll den Bürgern und Unternehmen zeigen, welche Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bestehen. Die Frist dafür ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommunen; große Kommunen mit über 100.000 Einwohnern können sich bis Mitte 2026 Zeit lassen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028.

Bis dahin können bestehende Heizungen weiter betrieben werden. Wenn eine Heizung kaputt geht, darf sie repariert werden. Wenn sie jedoch irreparabel defekt ist, muss eine neue Heizung eingebaut werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten; je nachdem, ob die Heizung vor oder nach 1990 installiert wurde:

  • Heizungen, die vor 1990 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2028 durch eine neue Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Alternativ kann auch eine Hybridheizung eingebaut werden, die zu mindestens 30 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft und einen CO2-Ausstoß von höchstens 14 kg pro Quadratmeter Wohnfläche hat.
  • Heizungen, die nach 1990 eingebaut wurden, können bis Ende 2038 weiter betrieben werden. Danach müssen sie ebenfalls durch eine neue Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Alternativ kann auch eine Hybridheizung eingebaut werden, die zu mindestens 30 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft und einen CO2-Ausstoß von höchstens 14 kg pro Quadratmeter Wohnfläche hat.

Förderung: Bis zu 50 Prozent Zuschuss

Um den Heizungstausch zu erleichtern, gibt es verschiedene Förderprogramme, die einen Teil der Kosten übernehmen. Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 % der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Das bedeutet, dass bis zu 50 % der Kosten für eine neue Heizung vom Staat bezuschusst werden können. Die Förderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Jetzt informieren und planen

Das Heizungsgesetz 2024 ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Es soll den Anteil der erneuerbaren Energien beim Heizen erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Für Hausbesitzer bedeutet das, dass sie sich rechtzeitig informieren und planen sollten, welche Heiztechnik für sie am besten geeignet ist. Dabei sollten sie auch die Fördermöglichkeiten nutzen, die ihnen der Staat bietet. So können sie nicht nur Geld sparen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

(Stand: Dezember 2023; Änderungen vorbehalten)

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